Um Ihnen jedoch einen Gesamtüberblick über Ihre Möglichkeiten zu bieten, finden Sie im Folgenden Ausführungen zu weiteren Lizenzen und Berechtigungen.
Die Instrumentenflugberechtigung (IR, CB-IR, EIR )
Die Instrumentenflugberechtigung IR, ermöglicht es Ihnen, durch intensives Training ein geeignetes Flugzeug auch ohne Sicht nach außen zu führen.
Dies ist für Vielflieger und diejenigen, die die Fliegerei auch beruflich nutzen wollen, von Vorteil. Für Privatpiloten rechnet sich diese Ausbildung auf Grund der hohen Kosten meist leider nicht.
Die Berufspilotenlizenz (CPL)
Beabsichtigen Sie, eine berufliche Tätigkeit in der Luftfahrt zu ergreifen, so benötigen Sie eine Berufspilotenlizenz. Mit dieser ist es Ihnen möglich, in Luftfahrtunternehmen, beispielsweise im Executive Charter, bei Krankentransporten oder ähnlichem, beruflich tätig zu werden.
Die Verkehrspilotenlizenz (ATPL)
Möchten Sie über den CPL hinaus in die Verkehrsluftfahrt, müssen Sie die Verkehrspilotenlizenz erwerben. Um sich bei einer Fluggesellschaft bewerben zu können, sollten Sie mindestens die theoretische Prüfung bestanden haben. Haben Sie bereits das Crew Coordination Training sowie die Long-Range-Ausbildung erfolgreich absolviert, steigen Ihre Chancen beträchtlich.
Musterberechtigung
Für jedes Flugzeug, das Sie fliegen möchten, benötigen Sie eine Musterberechtigung. Im Bereich der Berufs- und Verkehrsfliegerei erfolgt die Ausbildung auf Simulatoren. Diese Ausbildung muss bei Neueinsteigern häufig von dem Bewerber selbst finanziert werden. Teilweise erfolgt eine Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber.
Aber auch im Bereich der Privatfliegerei kann es sein, dass Sie beispielsweise ein zweimotoriges Flugzeug fliegen möchten. Voraussetzung dafür ist eine entsprechende Ausbildung bei einer sogenannten TRO (Type Rating Organization). Mit einem Checkflug wird die Berechtigung jeweils in regelmäßigen Abständen verlängert.