Voraussetzungen

Mit der Ausbildung können Sie bereits ab dem 16. Lebensjahr beginnen. Die praktische Prüfung kann mit 17. Jahren abgelegt werden. Mitbringen sollten Sie Spaß an der Fliegerei und die Offenheit, sich in einer neuen Dimension zu bewegen. Natürlich gibt es noch ein paar Formalismen, die auch eingehalten werden müssen. 

Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis:
Das Wichtigste ist zunächst eine Untersuchung bei einem “Fliegerarzt”. Dies sind Ärzte, die eine besondere Zulassung haben. Untersucht wird der allgemeine körperliche Zustand. Eine Brille ist dabei kein Hindernisgrund.

– Klasse II  – Privatflugzeugführer

Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses II, ist abhängig von Ihrem Lebensalter. Unter 30 Jahren gilt es für fünf Jahre, zwischen 30 und 50 zwei Jahre und ab 50 12 Monate. Nach Ablauf dieser Zeiträume müssen Sie wieder zu einer Untersuchung. Die Kosten für eine Untersuchung der Klasse II betragen ca. 85 – 140 €.

Dr. Mothadi
Blumenauer St. 42a

31515 Wunstorf
05031 – 70 59 00
 

Formalitäten: (Auszug aus dem Verkehrszentralregister)
Dieser Auszug muss direkt in Flensburg beim Kraftfahrtbundesamt angefordert werden und ist kostenlos. Laden Sie sich das Antragsformular auf der Seite des KBA herunter und schicken sie dieses zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises an folgende Adresse.

Kraftfahrtbundesamt
Postfach
24932 Flensburg
www.kba.de

Zu viele Punkte könnten ein Hindernis sein!

Sicherheitsüberprüfung ZÜP:
Zusammen mit der Anmeldung für die PPL oder LAPL Ausbildung, beantragen wir für Sie die Sicherheitsüberprüfung.


Bescheinigung über “Sofortmaßnahmen am Unfallort”:
Hier reicht in der Regel eine Kopie des Führerscheins, da beim Führerschein ein Lehrgang “Sofortmaßnahmen am Unfallort” vorgeschrieben war.

Sämtliche oben aufgeführten Unterlagen, können Sie vorab erledigen und zur Anmeldung mitbringen.

Unsere Infomappen finden unter Interessantes

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