mindestens im Besitz einer CPL(A) sein
oder
mindestens 200 Flugstunden auf Flugzeugen oder TMG nachweisen, davon als Inhaber einer PPL (A) mindestens 150 Stunden als verantwortlicher Pilot, geflogen sein und die theoretische CPL (A) Prüfung bestanden haben.
sowie mindestens 30 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, davon min. 5 Stunden während der letzten 6 Monate vor der Auswahlprüfung, absolviert haben.
mindestens 10 Stunden Ausbildung im Instrumentenflug in Flugzeugen, davon höchstens 5 Stunden in einem FSTD, min. 20 Stunden Überlandflug als PIC absolviert haben. Zusätzlich muss ein Flug über eine Strecke von mindestens 540 km (300 NM), bei dem die Landungen auf zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind, absolviert werden.
während der letzten 6 Monate vor Beginn der Ausbildung eine besondere Auswahlprüfung mit einem gem. FCL.905 (i) qualifizierten FI(A), basierend auf der Befähigungsüberprüfung gemäß Teil FCL Anlage 9 (Klassen- und Musterberechtigung auf ein- und mehrmotorigen Flugzeug mit einem Pilot), durchgeführt worden sein.
Theoretische Ausbildung
125 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern
Die Kenntnisse der PPL(A) und CPL Theorie werden vorausgesetzt und sind nicht Bestandteil des Lehrgangs.
Praktische Ausbildung
30 Flugstunden auf 1-motorigen Flugzeugen
Die praktische Prüfung ist in diesen Stunden nicht enthalten.
Kosten
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