Voraussetzungen für

Anforderungen für Privatpilotenlizenz, Leichtflugzeugpilotenlizenz und Sport Piloten Lizenz

 

Die wichtigsten Voraussetzungen für den Erwerb folgender Pilotenlizenzen in Europa:

  • Privatpilotenlizenz (PPL)
  • Leichtflugzeugpilotenlizenz (LAPL)
  • Sport Piloten Lizenz (SPL) UL

 

1. Privatpilotenlizenz (PPL)

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis: Klasse 2
  • Theoretische Kenntnisse: Absolvierung der Flugschule und Bestehen der schriftlichen Prüfungen
  • Flugausbildung: Mindestens 45 Stunden Gesamtflugzeit, davon mindestens 10 Stunden Alleinflug und 5 Stunden Alleinflug im Überlandflug.

 

2. Leichtflugzeugpilotenlizenz (LAPL)

  • Mindestalter: 17 Jahre
  • Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis: LAPL
  • Theoretische Kenntnisse: Absolvierung der Flugschule und Bestehen der schriftlichen Prüfungen
  • Flugausbildung: Mindestens 30 Stunden Gesamtflugzeit, davon mindestens 6 Stunden Alleinflug und 3 Stunden Alleinflug im Überlandlfug

 

3. Sport Piloten Lizenz (SPL) Ultralight

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis: LAPL oder höher
  • Theoretische Kenntnisse: Absolvierung der Flugschule und Bestehen der schriftlichen Prüfungen
  • Flugausbildung: Mindestens 30 Stunden Gesamtflugzeit, einschließlich mindestens 45 Starts und 10 Stunden Flugzeit als verantwortliche*r Pilot*in

 

Übersichtstabelle

Lizenz

Mindestalter

Tauglichkeitszeugnis

Flugstunden

Alleinflug

PPL

17

Klasse 2

45

10 (davon 5 Überland)

LAPL

17

LAPL

30

6 (davon 3 Überland)

SPL

16

LAPL oder höher

30

10 (plus 45 Starts)

 

Darf ich Personen mitnehmen?

Natürlich dürfen Sie Personen mitnehmen. Mit zwei Einschränkungen. Bevor Sie jemanden mitnehmen, müssen Sie 3 Landungen innerhalb der letzten 90 Tage auf dem jeweiligen Flugzeugtyp haben. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie auf alle Fälle erst einmal ein paar Platzrunden (evtl. auch mit Fluglehrer oder einem Einweisungsberechtigten) machen.

Die zweite Einschränkung ist, dass Sie kein Geld mit der privaten Fliegerei verdienen dürfen. Allerdings dürfen Sie Sich im Rahmen sogenannter Selbstkostenflüge die Kosten Ihrer Mitflieger teilweise ersetzen lassen.

Geld verdienen dürfen Sie mit Ihrem Privatpilotenschein nicht.

Sie dürfen bei Tag und auch bei Nacht (Erwerb der Nachtflugberechtigung, NQ) und bei „guten“ Wetterbedingungen fliegen. In das Ausland bzw. im Ausland (mit dem BZF I englisches Funksprechzeugnis) dürfen Sie mit Ihrer Lizenz ebenfalls fliegen.

Preise für die Flug-Ausbildung finden Sie in unseren Infomappen

Please fasten your seatbelts!

PPL

Die Privat-Piloten-Lizenz , die Grundausbildung nach ICAO, für jeden Piloten.

LAPL

Die Light-Aircraft-Piloten-Lizenz , die Grundausbildung EASA, für jeden Piloten.

UL SPL

Die Sport-Piloten-Lizenz

Du hast Dich für die Weihnachtsfeier angemeldet

Deine Nachricht ist auf dem Weg zu uns, wir melden uns zurück.

Deine Bestellung ist auf dem Weg zu uns.