Deine ZÜP (Sicherheitsüberprüfung) wurde für 5 Jahre ausgestellt.

Ein Pilot darf die Rechte, mit einer 🇩🇪 Lizenz, nicht ohne ZÜP ausüben, sprich nicht fliegen, auch nicht mit einem FI.

Achte unbedingt selbst darauf, das Du rechtzeitig, ca. 6-8 Wochen vorher, einen Verlängerungsantrag stellst.


FAKT IST :

Wenn die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG – die sogenannte ZÜP oder ZUP – nicht mehr besteht,
sieht das Luftverkehrsgesetz LuftVG den Widerruf der Fluglizenz zwingend vor. Ganz gleich, ob es sich um einen PPL, CPL oder ATPL handelt.

ACHTUNG:

Ist die Lizenz jedoch einmal rechtskräftig entzogen, kann sie auch nicht mehr „ausgeflaggt“ werden. Ein zuverlässigkeitsbedingter Lizenzentzug wird nämlich in der Regel mit der Anordnung der sofortigen Vollziehung verknüpft. Für eine „Flucht“ ins Ausland ist es dann zu spät.

Quelle: https://www.luftsicherheit-zuverlässigkeit.de

In unserem B & A Programm, hast Du die Möglichkeit, zusätzliche Ablaufdaten selbst zu Pflegen / Einzutragen. Du erhältst dann automatisch eine Erinnerung.

Nutze gerne die Möglichkeit und trage, das entsprechende Ablaufdatum ein und klicke auf Speichern.

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