Deine ZÜP (Sicherheitsüberprüfung) wurde für 5 Jahre ausgestellt.
Ein Pilot darf die Rechte, mit einer Lizenz, nicht ohne ZÜP ausüben, sprich nicht fliegen, auch nicht mit einem FI.
Achte unbedingt selbst darauf, das Du rechtzeitig, ca. 6-8 Wochen vorher, einen Verlängerungsantrag stellst.
FAKT IST :
Wenn die luftsicherheitsrechtliche Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG – die sogenannte ZÜP oder ZUP – nicht mehr besteht,
sieht das Luftverkehrsgesetz LuftVG den Widerruf der Fluglizenz zwingend vor. Ganz gleich, ob es sich um einen PPL, CPL oder ATPL handelt.
ACHTUNG:
Quelle: https://www.luftsicherheit-zuverlässigkeit.de
In unserem B & A Programm, hast Du die Möglichkeit, zusätzliche Ablaufdaten selbst zu Pflegen / Einzutragen. Du erhältst dann automatisch eine Erinnerung.
Nutze gerne die Möglichkeit und trage, das entsprechende Ablaufdatum ein und klicke auf Speichern.