Einweisungsberechtigter CRI (A) nach EASA FCL.915.CRI

Voraussetzungen für die Ausbildung nach FCL.915.CRI

Der Bewerber für eine Berechtigung CRI(A) muss für einmotorige Flugzeuge:

  • 300 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen
  • 30 Flugstunden als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters

Die Ausbildung umfasst gem. FCL.930.CRI

Die Theorieinhalte werden im zusammenhängenden Lehrgang vermittelt.

    • 25 Unterrichtsstunden Lehren und Lernen
    • 10 Stunden fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der Fachkenntnisse, der Erstellung von Unterrichtsplänen und der Entwicklung von Ausbildungsfähigkeiten
    • 3 Flugunterrichtsstunden auf einmotorigen Flugzeugen

    Die praktische Prüfung ist in diesen Stunden nicht enthalten.

    Kosten

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