Mit der Verordnung (EU) 2024/2076 treten wichtige Erleichterungen für europäische Fluglizenzen in Kraft. Das größte Plus betrifft Piloten von dreiachsgesteuerten Ultraleichtflugzeugen (UL), die zusätzlich eine offizielle EASA-Lizenz wie den LAPL(A) oder PPL(A) erwerben möchten.
Das Wichtigste im Überblick
Anrechnung von Stunden:
Bisherige Flugerfahrung als verantwortlicher Pilot (PIC) auf bestimmten Dreiachs-ULs kann nun auf die Motorflugausbildung angerechnet werden. Ein Wechsel ist allerdings nur von Dreiachs-ULs auf klassische Motorflugzeuge möglich.
Feste Grenzen:
Es kann maximal die Hälfte der insgesamt geforderten Ausbildungsstunden für die neue Lizenz durch die UL-Erfahrung ersetzt werden.
Voraussetzung:
Vorab ist zwingend ein Eignungscheck bei einer anerkannten Flugschule (ATO oder DTO) erforderlich. Dort wird evaluiert, wie viele Stunden konkret anerkannt werden können.
Pflichtprogramm in der Ausbildung
Trotz der großzügigen Anrechnung müssen bestimmte fliegerische Mindestanforderungen in der praktischen Schulung absolviert werden. Dazu gehören:
6 Stunden überwachter Alleinflug insgesamt
3 Stunden Allein-Überlandflug (mindestens)
150 Kilometer (80 NM) Allein-Überlandflug am Stück, inklusive einer kompletten Landung auf einem fremden Flugplatz
Diese Anpassungen sind am 14. August 2024 offiziell in die bestehende EU-Verordnung 1178/2011 eingeflossen und machen den Umstieg vom UL zum Motorflug deutlich unkomplizierter.