Die wichtigsten Voraussetzungen für den Erwerb folgender Pilotenlizenzen in Europa:
Lizenz | Mindestalter | Tauglichkeitszeugnis | Flugstunden | Alleinflug |
PPL | 17 | Klasse 2 | 45 | 10 (davon 5 Überland) |
LAPL | 17 | LAPL | 30 | 6 (davon 3 Überland) |
SPL | 16 | LAPL oder höher | 30 | 10 (plus 45 Starts) |
Natürlich dürfen Sie Personen mitnehmen. Mit zwei Einschränkungen. Bevor Sie jemanden mitnehmen, müssen Sie 3 Landungen innerhalb der letzten 90 Tage auf dem jeweiligen Flugzeugtyp haben. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie auf alle Fälle erst einmal ein paar Platzrunden (evtl. auch mit Fluglehrer oder einem Einweisungsberechtigten) machen.
Die zweite Einschränkung ist, dass Sie kein Geld mit der privaten Fliegerei verdienen dürfen. Allerdings dürfen Sie Sich im Rahmen sogenannter Selbstkostenflüge die Kosten Ihrer Mitflieger teilweise ersetzen lassen.
Geld verdienen dürfen Sie mit Ihrem Privatpilotenschein nicht.
Sie dürfen bei Tag und auch bei Nacht (Erwerb der Nachtflugberechtigung, NQ) und bei „guten“ Wetterbedingungen fliegen. In das Ausland bzw. im Ausland (mit dem BZF I englisches Funksprechzeugnis) dürfen Sie mit Ihrer Lizenz ebenfalls fliegen.
Preise für die Flug-Ausbildung finden Sie in unseren Infomappen