Voraussetzungen für die Ausbildung nach FCL.915.CRI
Der Bewerber für eine Berechtigung CRI(A) muss für einmotorige Flugzeuge:
- 300 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen
- 30 Flugstunden als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters
Die Ausbildung umfasst gem. FCL.930.CRI
Die Theorieinhalte werden im zusammenhängenden Lehrgang vermittelt.
- 25 Unterrichtsstunden Lehren und Lernen
- 10 Stunden fachliche Ausbildung einschließlich Überprüfung der Fachkenntnisse, der Erstellung von Unterrichtsplänen und der Entwicklung von Ausbildungsfähigkeiten
- 3 Flugunterrichtsstunden auf einmotorigen Flugzeugen
Die praktische Prüfung ist in diesen Stunden nicht enthalten.
Kosten
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